Rechtshinweise
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■ Vereinbarungen hinsichtlich der Einreichung von Posterbeiträgen
1) Teilnehmer, die Poster einreichen, (nachfolgend als „Teilnehmer“ bezeichnet) erkennen hiermit die separat aufgeführten Posterbedingungen, die Auslegung der Posterbedingungen durch den Veranstalter Kawasaki Heavy Industries, Ltd. (nachfolgend als der „Veranstalter“ bezeichnet) und das Urteil des Veranstalters hinsichtlich sämtlicher abschließender Entscheidungen bezüglich des Poster-Grand-Prix (nachfolgend als der „Grand Prix“ bezeichnet) vollständig an.
2) Teilnehmer verzichten auf folgende Rechte gegen den Veranstalter und seine Vertreter, Leiter, Führungsmitarbeiter, Nachfolger und Rechtsnachfolger, die Juroren in der Vorrundenjury und in der Abschlussjury (nachfolgend als die „Juroren“ bezeichnet) und die Grand-Prix-Geschäftsstelle (nachfolgend als die „Geschäftsstelle“ bezeichnet) und stellen den Veranstalter, die Juroren und die Geschäftsstelle von jeglicher Haftung frei.
- Alle Rechtsbegehren, Schäden und Verluste, die aus der Einreichung von Beiträgen zum Grand Prix resultieren
- Alle Rechtsbegehren, Schäden und Verluste, die aus der Entgegennahme und Verwendung von Preisen resultieren
- Werberechte, Ehrverletzung, Eingriff in die Intimsphäre, Urheberrechtsverletzung, Markenrechtsverletzung und andere Rechtsverfahren in Verbindung mit Rechten am geistigen Eigentum.
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■ Vereinbarungen hinsichtlich der Abstimmung
1) Teilnehmer der Abstimmung (nachfolgend als „Wähler“ bezeichnet) erkennen hiermit die separat aufgeführten Abstimmungsregeln, die Auslegung der Abstimmungsregeln durch den Veranstalter und das Urteil des Veranstalters hinsichtlich sämtlicher abschließender Entscheidungen bezüglich des Grand Prix vollständig an.
2) Wähler verzichten auf folgende Rechte gegen den Veranstalter und seine Vertreter, Mitarbeiter, Leiter, Führungsmitarbeiter, Nachfolger und Abtretungsempfänger, die an der Ausscheidung beteiligten Juroren und die Grand-Prix-Geschäftsstelle und stellen den Veranstalter, die Juroren und die Geschäftsstelle von jeglicher Haftung frei.
- Alle Rechtsbegehren, Schäden und Verluste, die aus der Abstimmung im Grand Prix resultieren
- Alle Rechtsbegehren, Schäden und Verluste, die aus der Entgegennahme und Verwendung von Preisen resultieren
- Werberechte, Ehrverletzung, Eingriff in die Intimsphäre, Urheberrechtsverletzung, Markenrechtsverletzung und andere Rechtsverfahren in Verbindung mit Rechten am geistigen Eigentum
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■ Vereinbarungen hinsichtlich der Ausscheidung und Verlosung
1) Die Anwendung der Beurteilungskriterien, die Ermittlung der Poster, die aus der Vorrunde hervorgehen und die Ermittlung der mit einem Preis ausgezeichneten Poster erfolgt nach alleinigem Ermessen der Juroren während der ersten Runde und der Endausscheidung, wobei Veranstalter und Juroren von jeglicher Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen freigestellt werden.
2) Die Juroren in der Abschlussjury berücksichtigen bei der Ermittlung der mit einem Preis auszuzeichnenden Poster während der Ausscheidung die gesammelte Punktzahl, aber die abschließende Entscheidung über die Auszeichnung der Poster mit Preisen erfolgt nach alleinigem Ermessen der Juroren.
3) Teilnehmer und Wähler verzichten auf ihre Rechte zur Einreichung von Rechtsbegehren gegen den Veranstalter und die Juroren hinsichtlich Ausscheidung, Verlosung und Preisvergabe, unabhängig davon, ob der Teilnehmer oder Wähler ein Preisgewinner ist oder nicht.
4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Preisgewinner zu ändern und die Laufzeit des Grand Prix zu verlängern oder zu verkürzen.
5) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise nach alleinigem Ermessen zurückzuhalten, falls keine Beiträge eingereicht werden, die die Mindestanforderungen auf der Grundlage der Beurteilungskriterien erfüllen.
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■ Sonstige Rechtshinweise
1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für ungenaue Angaben bei Einreichung und Abstimmung, unabhängig davon, ob diese durch die Website http://www.kawasaki-challenge.com (nachfolgend als die „Grand-Prix-Website“ bezeichnet) oder die Programmierung der besagten Website verursacht werden, und unabhängig davon, ob diese durch menschliche Fehler bei der Verarbeitung der im Grand Prix eingereichten Beiträge oder der Annahme der Abstimmungen verursacht werden
2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die folgenden Probleme oder für eine Kombination der folgenden Probleme, die durch Einreichung von Beiträgen oder durch Abstimmen im Grand Prix oder durch das Herunterladen von Daten in Verbindung mit dem Grand Prix verursacht werden.
- Beschädigung des Computers des Teilnehmers oder Dritter
- Fehler und technische Defekte jeglicher Art hinsichtlich Telefonnetz, Telefonleitungen, Computer-Onlinesystemen, Servern, Anbietern, Computervorrichtungen oder Software, E-Mail oder durch technische Probleme verursachte Wiedergabestörungen sowie Engpässe im Internet oder auf Websites
3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Fehldrucke und sonstige Fehler auf der Grand-Prix-Website und in Drucksachen.
4) Sofern der Grand Prix aufgrund besonderer Umstände nicht nach dem ursprünglichen Plan fortgesetzt werden kann, steht es dem Veranstalter nach alleinigem Ermessen frei, den Grand Prix zu beenden oder auszusetzen oder dessen Inhalt zu ändern.
5) Sofern der Grand Prix vor dem ursprünglich angekündigten Zeitpunkt aufgrund besonderer Umstände endet, erfolgt eine entsprechende Mitteilung auf der Grand-Prix-Website, und die Preisgewinner können zu einem vom Veranstalter bestimmten gültigen Zeitpunkt aus den eingereichten Postern und den abgegebenen Stimmen ausgewählt und ausgezeichnet werden.
6) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, folgende Einzelpersonen und Gruppen nach alleinigem Ermessen zu disqualifizieren.
- Einzelpersonen und Gruppen, die betrügerische Veränderungen an der Verarbeitung der im Grand Prix eingereichten Poster oder abgegebenen Stimmen vorgenommen oder die Durchführung des Grand Prix betrügerisch verändert haben
- Einzelpersonen und Gruppen, die gegen die separat aufgeführten Posterbedingungen und Abstimmungsregeln verstoßen haben
- Einzelpersonen und Gruppen, die Maßnahmen ergriffen haben, die gegen den Grundsatz der Fairness verstoßen, oder die destruktive Maßnahmen ergriffen haben
- Einzelpersonen und Gruppen, die mit Absicht andere Personen gestört, bedroht oder belästigt haben
- Einzelpersonen und Gruppen, die ungenaue Angaben zu den in Verbindung mit dem Grand Prix eingereichten Rechtserklärungen gemacht haben
7) Vorsätzliche Beschädigungen der Grand-Prix-Website oder eine Schädigung des rechtmäßigen Betriebs der Grand-Prix-Website durch Einzelpersonen oder Gruppen stellen einen straf- und zivilrechtlichen Tatbestand dar, und der Veranstalter behält sich das Recht vor, die nach dem Gesetz zulässige Höchststrafe gegen diese Einzelpersonen oder Gruppen für den Fall zu fordern, dass diese Handlungen begangen werden.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten bezüglich des Grand Prix ist das Bezirksgericht von Tokio, Japan, unter Anwendung japanischen Rechts. Alle Teilnehmer und Wähler verzichten auf ihr Recht auf Ablehnung des Bezirksgerichts und des Gerichtsstands und erkennen die Entscheidung des Gerichts an.
8) Teilnehmer und Wähler erklären, den Veranstalter von jeglichen Verpflichtungen in Verbindung mit dem Grand Prix freizustellen und verzichten auf alle Rechte, gegen den Veranstalter Klage zu erheben, Prozesse anzustrengen und gerichtliche Verfahren einzuleiten. Teilnehmer und Wähler erkennen hiermit an, dass der Veranstalter in Verbindung mit der Preisvergabe weder in praktischer noch rechtlicher Hinsicht und weder stillschweigend noch ausdrücklich Haftung für jegliche Gewährleistungen oder Zusicherungen übernimmt.